Gültig ab Arbeitsstunden des Jahres 2024!
Es fallen 15€ (statt bisher 10€) pro nicht erbrachte Arbeitsstunde an nach Beschluss It. Mitgliederversammlung am 28.03.2024.
Diese werden, siehe Satzung, am Jahresende fällig und in Rechnung gestellt. Wird diese Rechnung nicht beglichen, ist eine weitere Nutzung der Anlage bis zum Zahlungseingang untersagt
Hintergund:
Für aktive, erwachsene Mitglieder, welche die Anlage mit Privat- oder Schulpferden (auch Reitbeteiligungen) nutzen, fallen 20 Arbeitsstunden pro Jahr an. Aktive Jugendliche ab 15 Jahren leisten 10 Arbeitsstunden pro Jahr.
Jedes Mitglied ist für die Erbringung und den Nachweis der Arbeitsleistung selbst verantwortlich.
Die Arbeitskarten sind bei jedem Arbeitseinsatz von einem Vorstandsmitglied abzeichnen zu lassen.
Das Übertragen und Ableisten der Arbeitsstunden durch Dritte ist nur nach Voranmeldung beim Vorstand vor der Leistungserbringung möglich.